Ambulant Betreutes Wohnen Gotha
Unser Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit einer Suchterkrankung durch Alkohol oder Drogen, die in ihrer eigenen Wohnung leben. Die Arbeit des Ambulant Betreuten Wohnens erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den §§ 90, 99 SGB IX (früher §§ 53 ff. SGB XII). Die Intensität und Dauer der Leistungserbringung sind einzelfallbezogen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf.
So erreichen Sie uns
Kontakt
Telefon: 03621/226355
Mobil: 01590/3060707
Email: abw-gotha(at)sit-online.org
News
Wer sind wir
Das ambulant betreute Wohnen bietet ein Angebot im Bereich der Eingliederungshilfen nach den §§ 90, 99 SGB IX (früher § 53 ff. SGB XII) mit mehreren Standorten thüringenweit und langjähriger Erfahrung im Bereich der Suchthilfe. Das ambulant betreute Wohnen steht in enger Kooperation zur Psychosozialen Beratungsstelle für suchgefährdete und suchtkranke Menschen in Gotha. Mit den dortigen Mitarbeiterinnen findet ein enger fachlicher Austausch statt. Dazu zählt unter anderem, den angemessenen Weg für die Genesung des Klienten zu suchen und zu finden.
Aufgrund der Anbindung des ambulant betreuten Wohnens an den großen Suchthilfeträger SiT, stehen dem Ratsuchenden vom niederschwelligen Angebot bis zur Rehabilitationsklinik mit ggf. anschließender Adaption/Wohnheim alle relevanten Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wir bieten
- ambulante Betreuung in Wohngemeinschaften im Einzelwohnen für Suchterkrankte mit abgeschlossener Suchttherapie, die aufgrund Ihrer Erkrankung noch weiterer Begleitung bedürfen
- Unterstützung auf dem weiteren Weg zum suchtmittelfreien Leben und zu mehr Selbständigkeit
- Unterstützung mit individueller Hilfeplanung, die nicht auf ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson ausgerichtet ist
- Suchen einer Wohnung bei Wohnungslosigkeit
- gemeinsames Erledigen von Schriftverkehr und Formularen
- Begleitung zu Ämtern, Behörden und medizinischen Diensten
- Beratung in sozialen Belangen
- Erarbeiten von Freizeitmöglichkeiten
Bei Erfordernis erfolgt auch die Vermittlung in andere und weiterführende Hilfen (Schuldnerberatung, Familienhilfe, Jugendhilfe etc.). Der Ratsuchende entscheidet, welche Hilfen er in Anspruch nehmen möchte, was er sich zutraut und welche Ziele er verfolgt.
Rahmenbedingungen und Besonderheiten
Bei unserer Betreuung für volljährige Menschen mit einer Suchterkrankung im abstinenten Rahmen erhalten Sie Unterstützung bei der selbständigen Lebensführung, Abstinenz, Arbeitssuche, Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung, Ämter und Behördengängen und bei der Wohnungssuche.
Unsere Kontaktzeiten richten sich nach Ihrem individuellem Bedarf, wir besuchen Sie zu Hause und begleiten Sie zu wichtigen Terminen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des ambulant betreuten Wohnens ist der Antrag beim zuständigen Sozialamt, Bereich Eingliederungshilfe. Mit der Bewilligung durch das
Sozialamt werden die Hilfen des ambulant betreuten Wohnens durch den Ratsuchenden kostenfrei in Anspruch genommen.
Ziele
Oberstes Ziel ist die Wiederherstellung einer höchstmöglichen Selbständigkeit des
Ratsuchenden. Ist dies nur begrenzt möglich, wird angestrebt, einer Verschlechterung der Situation des Ratsuchenden entgegenzuwirken.
Träger
SiT – Suchthilfe in Thüringen
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Löberstr. 37
99096 Erfurt