Suchthilfe aus einer Hand ...
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Für den Unternehmensverbund der S i T - Suchthilfe in Thüringen gGmbH, NEUSTART gGmbH und sabit gemeinnützige GmbH

Interne Meldestelle für Hinweisgebende nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Mit Hilfe dieser internen Meldestelle haben Sie die Möglichkeit Hinweise auf Missstände oder Rechtsverstöße innerhalb unseres Unternehmensverbundes anzuzeigen. Sie, als meldende Person, sind dabei gesetzlich vor (arbeitsrechtlichen) Benachteiligungen in Folge einer Meldung geschützt, sofern Sie nicht absichtlich falsche Informationen oder Beschuldigungen angeben. Das bedeutet, dass Ihnen keine negativen Konsequenzen (z. B. Kündigung) in Bezug auf Ihre Arbeitsstelle drohen. Außerdem sichern wir Ihnen absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit zu.

Über folgende Wege können Sie Ihren Hinweis bei uns einreichen:

  • Online-System: https://report.hintcatcher.com/IkkldLwl8HjPB2GJnA2L/

Aus Sicherheitsgründen ist die Webadresse hier nicht anklickbar, bitte kopieren Sie die Zeile und fügen sie in die Adresszeile Ihres Internetbrowsers ein.

  • Telefonisch: 01520 8901279
  • Persönlich: vereinbaren Sie hierzu über einen der oben genannten Wege einen Termin

Unter allen Kontaktwegen erreichen Sie ausschließlich die Hinweisgeberschutzbeauftragte. Diese ist einzig und allein auf das Online-System sowie das genannte Telefon zugriffsberechtigt und bearbeitet jede Meldung selbständig, unabhängig und unter absoluter Vertraulichkeit. Sie ist nicht berechtigt Ihren Namen oder andere Informationen über Ihre Meldung ohne Ihr Einverständnis an die Geschäftsleitung oder andere Personen weiterzugeben.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Mitteilungen über Verstöße gegen Gesetze oder Rechtsvorschriften zu erhalten, um Missständen nachzugehen und diese abzustellen bzw. bestenfalls zu verhindern. Daher möchten wir Sie darin bestärken, unsere interne Meldestelle zu nutzen. Hierbei steht Ihnen bei Fragen oder Unsicherheiten die Hinweisgeberschutzbeauftragte zur Verfügung.

Ferner steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, sich an eine externe Meldestelle (Meldestellen des Bundes und der Länder) zu wenden.

Erläuterungen

Wer darf eine Meldung abgeben?

  • Beschäftigte innerhalb unseres Unternehmensverbundes
  • Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit unserem Unternehmensverbund Kontakt haben (z. B. Geschäftspartner oder Geschäftspartnerinnen, Bewerbende)

Was kann gemeldet werden? Unter anderem:

  • Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze oder Rechtsvorschriften oder Versuche der Verschleierung von Verstößen
  • Strafrechtlich relevantes Verhalten (z. B. Korruption, Betrug, Diebstahl)

Wer wird durch das Gesetz geschützt?

  • Personen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit (oder im Vorfeld dieser) Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehene Meldestelle anzeigen oder offenlegen
  • Personen, die Gegenstand der Meldung oder davon betroffen sind

In welchem Fall besteht kein gesetzlicher Schutz für hinweisgebende Personen?

  • wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen gemeldet oder offengelegt werden

Kann eine Meldung auch anonym erfolgen?

  • Ja, jedoch kann dies hinderlich für die Aufklärung des Sachverhaltes sein. Bei Unklarheiten ist es wichtig Rückfragen stellen zu können, um Missverständnisse zu vermeiden und zu verhindern, dass das Verfahren aufgrund fehlender Informationen eingestellt werden muss. Innerhalb unseres Online-Meldeportals ist es technisch nicht möglich die eingehenden Meldungen zurück zu verfolgen.

Wie geht es nach der Abgabe einer Meldung weiter?

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Nach Prüfung und ggf. erfolgter Rücksprachen mit Ihnen, werden entsprechende Folgemaßnahmen ergriffen, über die Sie dann spätestens nach 3 Monaten eine Rückmeldung erhalten.

Stand: August 2024 - unter Vorbehalt weiterführender Anpassungen, um stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden

Wir sind ein Verbund der: